am 01.10.2024 - 11:06 Uhr
Nachdem in den vorangegangenen Beiträgen dieser Serie zur technischen Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251) und das Gewerk Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128) erläutert wurden, beleuchtet dieser Beitrag, wie die Vorgaben des §71a konkret im Sinne des Energie- und Gebäudeautomationsmanagements zu interpretieren und umzusetzen sind.
Für die Heizung und/oder Kühlung von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW thermischer Leistung schreibt §71a des GEG die Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik vor, mittels derer
Abbildung 1: Funktionen der "digitalen Energieüberwachungstechnik" nach GEG §71a im Kontext eines Gebäudeautomationsmanagements (Abb. © ICONAG)
Kontinuierliche Überwachung und Energieeffizienz
Die geforderte Überwachungstechnik muss neben den Hauptzählern vielmehr auch die Zähler "aller" gebäudetechnischen Anlagen digital auslesen. Da der §71a die Anforderungen an eine Heizungsanlage formuliert, dürften mit "aller" auch separate Unterzähler für die energetisch besonders relevanten Energieverbräuche von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung gemeint sein. Diese müssten dann mit über fernauslesbaren Zählern, zum Beispiel mit M-Bus, ModBus oder LoRa-Schnittstellen ausgestattet werden und über eine Software erfasst und gespeichert werden. Konkret will der Gesetzgeber die Anforderungen nicht benennen und lehnt leider auch weitere Ausführung dazu ab.
Damit die digitale Überwachungstechnik auch Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz aufstellen und überwachen kann, muss es das System ermöglichen, dafür Kennzahlen als Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz zu bilden und diese zu überwachen. Dafür muss das System neben den reinen Zählerdaten beispielsweise auch Informationen über Innen- und Außentemperaturen, sowie Vor- und Rücklauftemperaturen der LüKK-Systeme erfassen und speichern, sowie die Möglichkeit bieten, Bezugsflächen für den Energieverbrauch zu hinterlegen. Details dazu finden sich beispielsweise im Leitfaden "Energiemanagement in Kommunen. Eine Praxishilfe", der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Karlsruhe. Nur über die Kenntnis konkreter Zahlen können die Ist-Energieeffizienzen der Anlagen ermittelt werden und etwaige Effizienzverluste durch Vergleiche mit einem erwarteten Sollverbauch oder Benchmarks mit ähnlichen Gebäuden erkannt werden.
Automatische Systemmeldungen erzeugen
Insbesondere setzt die gesetzliche Anforderung auch voraus, dass die verantwortlichen Personen durch die Energieüberwachungstechnik über mögliche Verbesserungen informiert werden können. Dafür muss das System Meldungen erzeugen können und neben den Verbräuchen auch Informationen über den Zustand der Anlagen erfassen. Zudem muss es aufzeigen, wie die Anlagen aktuell zusammenwirken und was verbessert werden kann. Die dafür notwendigen Funktionen wie Alarm- und Eventmanagement, Trendanalyse, sowie die Visualisierung von Anlagen können als Teil des Gebäudeautomationsmanagements über eine Management- und Bedieneinrichtung bereitgestellt werden. Die Forderung des Gesetzgebers, die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich zu machen, ist am einfachsten auf der Managementebene durch die Nutzung klassischer Schnittstellen der Office-Programme wie CSV oder Excel zu gewährleisten. Inwieweit diese Management- und Bedieneinrichtung mit Energiemanagementsystem physikalisch im Gebäude installiert sein muss oder durch eine Aufschaltung auf eine zentrale Leittechnik oder eine Cloudlösung erfolgen kann, ist nicht explizit vorgeschrieben, so dass hier wahrscheinlich beide Wege möglich sind.
Auf Basis dieser Interpretation kann die in einem Beitrag von Prof. Michael Krödel zu den "Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzte (GEG 2024) an die Gebäudeautomation im Bereich der Heizung und Kühlung" gezeigte Übersicht über die Anforderungen in Bezug auf Ausrüstung mit "Energieüberwachungstechnik" und "Gebäudeautomationssystem" wie in Abbildung 2 dargestellt konkretisiert werden.
Abbildung 1: Funktionen der "digitalen Energieüberwachungstechnik" nach GEG §71a im Kontext eines Gebäudeautomationsmanagements (Abb. © ICONAG)
Als Autor dieses Beitrags verweist Christian Wild abschließend darauf, dass die „B-CON“-Software der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein, die Umsetzung der Anforderungen für die Energieüberwachungstechnik und die übergeordneten Steuerungsfunktionen vollumfänglich leisten könne.
*Christian Wild ist Geschäftsführer der Iconag Leittechnik GmbH in Idar-Oberstein, einem Softwareunternehmen für herstellerneutrale Gebäudeleittechnik, Energiemanagement und Digitalisierung im technischen Gebäudemanagement. Wild war unter anderem acht Jahre Leiter des Regionalkreises Rheinland-Pfalz-Saarland der German Facility Management Association (GEFMA) und ist Mitglied im VDI- Richtlinienausschuss zur Novelle der VDI-Richtlinie 3814. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter für Gebäudeautomation an der Hochschule Mainz und aktives Mitglied im Gutenberg Digitalhub in Mainz. (Abb. © Iconag)
Powered by ModuleStudio 1.3.2